Discussion:
Falschparker aufschreiben
(zu alt für eine Antwort)
Detlef Neumann
2004-02-16 21:09:24 UTC
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Hallöchen alle zusammen,

Wenn ein Taxi-Unternehmer (der ja eine verkehrsrechtliche Vorbildfunktion zu
erfüllen hat) Falschparker aufschreibt, die auf dem Taxistand parken (gerne
mal 10 Stück am Tag) und die Liste dann der zuständigen Behörde übergibt,
darf diese dann eigentlich die "Bearbeitung" dieser Liste verweigern, mit
dem Argument das hier eine unrechtmässige Kontrollfunktion ausgeübt worden
wäre ???

Hat der Sachbearbeiter hier einen Ermessensspielraum ?
Gibts da irgendwo eine Rechtsprechung ?
Andreas Bockelmann
2004-02-22 13:13:40 UTC
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Post by Detlef Neumann
Hallöchen alle zusammen,
Wenn ein Taxi-Unternehmer Falschparker aufschreibt,
Naja, spätestens im Feld "Anzeigenerstatter/Zeuge" wird der Denuniant
dann ersichtlich. Die Denunziantenopfer sollten sich dann mal
zusammenfinden und in der Presse über den "kundenservice" schreiben.
Außerdem könnte man versucht sein, jedes in zweiter Reihe parkende Taxi
sofort anzuzeigen. Hier im Kohlenpott scheinen für Txen grundsätzlich
Sonderregelen zu gelten.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
V+49-172-6993141
Rüdiger Pohlen
2004-02-24 13:10:35 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Außerdem könnte man versucht sein, jedes in zweiter Reihe parkende Taxi
sofort anzuzeigen. Hier im Kohlenpott scheinen für Txen grundsätzlich
Sonderregelen zu gelten.
Du wirst Lachen. Nicht nur im Kohlenpot, sondern Deutschlandweit.
Ein Taxi darf sehr wohl, wenn es die Verkehrslage zuläst, in zweiter Reihe
halten, um z.B. Fahrgäste ein und aussteigen zu lassen.
Steht definitiv in der StVO drin.
Was nun genau ein/aussteigen ist, ist so eine Sache. Wenn der Taxifahrer mal
eben zum Arzt hochsprintet und den schwer gehbehinderten alten Herrn abholt,
wird das sicherlich jede Polizei, jede Staatanwaltschaft und sicher auch
jeder Richter großzügig als "ein/aussteigen" sehen.
Und zu dem Zeitpunkt, als das Taxi gehalten hat, hatte es die Verkehrslage
zugelassen. :-)

Klar, ich kenne den Unterschied zwischen Halten und Parken. Aber bitte.
Denkt doch auch mal an den Taxifahrer. Was soll der denn machen, wenn der
Arzt auf einer belebten Straße seine Praxis hat und weit und breit kein
Parkplatz frei ist. Sicher könnte er den Parkplatz 300 meter weiter nehmen
oder in das kostenpflichtige Parkhaus fahren. Aber
1. Wie weit soll der gehbehinderte Laufen.
2. wer zahlt die Kosten fürs Parkhaus
3. Habt Ihr schon mal einen Dialyse Patienten nach der Behandlung versucht,
weiter als 50 meter gehen zu lassen ?

Schimpft nicht immer alle auf die Taxifahrer. Die machen nur einen Job und
teilweise einen recht miesen.
Sicherlich gibt es Idioten unter den Taxifahrern, keine Frage. Vor allem
solche, die die StVO niemals gesehen haben und nur vom Hörensagen etwas
daraus kennen und besonders durch den "Parken in zweiter Reihe" Paragraphen
meinen, Sie hätten alle Rechte der Welt.
Andreas Bockelmann
2004-02-24 15:05:32 UTC
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Post by Rüdiger Pohlen
Du wirst Lachen. Nicht nur im Kohlenpot, sondern Deutschlandweit.
Ein Taxi darf sehr wohl, wenn es die Verkehrslage zuläst, in zweiter Reihe
halten, um z.B. Fahrgäste ein und aussteigen zu lassen.
Steht definitiv in der StVO drin.
Aber in der StVO steht definitv nicht drin, daß ein Taxi in zweiter
Reihe PARKEN darf.
Post by Rüdiger Pohlen
Schimpft nicht immer alle auf die Taxifahrer. Die machen nur einen Job und
teilweise einen recht miesen.
Ich schimpfe gar nicht auf Taxifahrer. Aber wenn eine Berufsgruppe, die
(besonders im Kohlenpott) völlig an der StVO vorbeilebt, dadurch auf
sich aufmerksam mach will, daß "normale" Verkehrsteilenhmer denunziert
werden, so sollte man doch im Gegenzug darauf achten, daß die Taxifahrer
ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.

Im Übrigen finde ich dieses Denunziantentum zum Kotzen. Ich nehme mir
slebst das Recht heraus, die StVO im gewissen Rahemn etwas freier zu
interpretieren, wobei mir Flensburger Punktekonto und
Schadenfreiheitsrabatt der KfZ-Versicherung deutlich sagen, daß ich so
falsch nicht liegen kann.
--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
V+49-172-6993141
Rüdiger Pohlen
2004-02-25 13:46:54 UTC
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Post by Andreas Bockelmann
Post by Rüdiger Pohlen
Du wirst Lachen. Nicht nur im Kohlenpot, sondern Deutschlandweit.
Ein Taxi darf sehr wohl, wenn es die Verkehrslage zuläst, in zweiter Reihe
halten, um z.B. Fahrgäste ein und aussteigen zu lassen.
Steht definitiv in der StVO drin.
Aber in der StVO steht definitv nicht drin, daß ein Taxi in zweiter
Reihe PARKEN darf.
Deswegen meine weiteren Ausführungen darunter. Du wirst wahrscheinlich
schwer einen Richter finden, der einen Taxifahrer wegen Parken un zweiter
Reihe verdonnert, wenn der mal eben beim Arzt war und z.B. einen
Rohlstuhlpatienten abgeholt hat.
Außerdem macht es für dich keinen Unterschied, ob das Taxi nun 3 Minuten mit
Fahrer hinterm Steuer in zweiter Reihe HÄLT oder der Fahrer kurz rausspringt
und nach 2 Minuten mit Patient wieder da ist.
Post by Andreas Bockelmann
Post by Rüdiger Pohlen
Schimpft nicht immer alle auf die Taxifahrer. Die machen nur einen Job und
teilweise einen recht miesen.
Ich schimpfe gar nicht auf Taxifahrer. Aber wenn eine Berufsgruppe, die
(besonders im Kohlenpott) völlig an der StVO vorbeilebt, dadurch auf
sich aufmerksam mach will, daß "normale" Verkehrsteilenhmer denunziert
werden, so sollte man doch im Gegenzug darauf achten, daß die Taxifahrer
ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.
Richtig, ja. Ich sagte ja. Unter den Taxifahrern gibt es auch schwarze
Schafe.
Und man muß ganz deutlich sagen, das seit dem wegfall der Mauer da schon ein
paar komische Vögel dazugekommen sind und seit man auch unseren ehemaligen
Vertriebenen einfach so einen Führerschein in die Hand drückt, wenn die
einfach nur sagen, das sie drüben Taxi gefahren sind, ist das Gewerbe extrem
in Verruf geraten.
Und ja, es gibt auch gebürtige Deutsche Taxifahrer, die meinen, Sie seien
jetzt was besseres und müssen die Verkehrsregeln nicht beachten. Da hilt
dann aber leider nur zur Polizei gehen und Anzeigen oder permanent bei
dessen Zentrale beschweren.
Post by Andreas Bockelmann
Im Übrigen finde ich dieses Denunziantentum zum Kotzen. Ich nehme mir
slebst das Recht heraus, die StVO im gewissen Rahemn etwas freier zu
interpretieren, wobei mir Flensburger Punktekonto und
Schadenfreiheitsrabatt der KfZ-Versicherung deutlich sagen, daß ich so
falsch nicht liegen kann.
Ich denke, das tut wohl jeder. Ja, auch ich fahre Nachts um 02:00 Uhr nicht
mehr nur mit 100 über die Landstraße, da sind es dann auch schon mal 120.
Nun, ich kann nicht Beurteilen, wie es bei Dir im Kohlenpott so um die
Taxifahrer bestellt ist. Hier bei mir auf dem Lande sind die meisten
eigentlich eher Vernünftige Menschen, die sich an die Regeln halten.
Aber wie gesagt. Wenn Dir einer wegen extremer Verkehrsvergehen auffällt,
Zeige Ihn an. Aber nur weil einer mal eben 3 oder 5 Minuten in zweiter Reihe
parkt, ich weiß nicht. Das würde ich mir verkneifen. Ich tue es beim
nächsten mal auch, wenn ich Dich vorm Bäcker in zweiter Reihe halten sehe.
:-)
Detlef Neumann
2004-02-25 17:38:56 UTC
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Hochinteressant das ganze, ich fasse mal zusammen :

1. Wenn ich einen Privat-Kasper, der auf dem Taxenplatz vom Hauptbahnhof
parkt, Anzeige, hat das wohl kaum was mit "Denunziantentum" zu tun.

2. Was sich im Kohlenpott abspielt, ist mir wurscht.

3. Alle Wortmeldungen sind O.T.

4. Daniel Küblböck kann nicht singen !
Rüdiger Pohlen
2004-02-26 14:15:53 UTC
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Post by Detlef Neumann
1. Wenn ich einen Privat-Kasper, der auf dem Taxenplatz vom Hauptbahnhof
parkt, Anzeige, hat das wohl kaum was mit "Denunziantentum" zu tun.
Da stimme ich Dir zu.
Post by Detlef Neumann
2. Was sich im Kohlenpott abspielt, ist mir wurscht.
Möglich, das es Dir Wurscht ist. Aber drüber Reden kann man sicher mal.
Post by Detlef Neumann
3. Alle Wortmeldungen sind O.T.
Sehe ich anders.
Post by Detlef Neumann
4. Daniel Küblböck kann nicht singen !
Dies war aber definitiv O.T.
Monty Muth
2004-03-05 21:26:12 UTC
Permalink
Mache am besten ein Foto von dem Falschparker. Sonst steht Aussage gegen
Aussage. Die Kosten für die Fotos kriegst du nicht ersetz.

Wer hat dir das mit der "unrechtmässige Kontrollfunktion" gesagt? Ein
popliger Sachbearbeiter will damit nur Leute abwimmeln. Seit wann ist das
Anzeigen von rechtswidrigen Sachverhalten verboten? Lass dir diese
"unrechtmässige Kontrollfunktion " mal schriftlich geben und fragen nach wie
der/die Amtsleiter/Amtleiterin (AL) heißt. Diese halten sich meist eher an
die Gesetze (weil es ihr Hauptjob ist aufzupassen dass keiner ihrer
Mitarbeiter Schxxxe baut). Frage beim AL nach was "unrechtmässige
Kontrollfunktion" heißt und welche Paragraphen dabei berührt werden.

PS: Die Stadt Köln unterstützt sogar das melden von Falschparker durch
Bürger: http://www.stadt-koeln.de/bol/parken/produkte/02760/

Monty
Post by Detlef Neumann
Hallöchen alle zusammen,
Wenn ein Taxi-Unternehmer (der ja eine verkehrsrechtliche Vorbildfunktion zu
erfüllen hat) Falschparker aufschreibt, die auf dem Taxistand parken (gerne
mal 10 Stück am Tag) und die Liste dann der zuständigen Behörde übergibt,
darf diese dann eigentlich die "Bearbeitung" dieser Liste verweigern, mit
dem Argument das hier eine unrechtmässige Kontrollfunktion ausgeübt worden
wäre ???
Hat der Sachbearbeiter hier einen Ermessensspielraum ?
Gibts da irgendwo eine Rechtsprechung ?
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