Daniel Schwarz
2003-09-04 09:32:57 UTC
Hallo liebe Leute!
Ich hätte da eine Frage bzgl. Online-Recht. Ich hoffe, daß Ihr mir da
weiterhelfen könnt.... Muß auch nicht im Detail sein.
Ich fang einfach mal an:
Also, ich hatte in einem Online-Shop ein Prudukt entdeckt, was zu einen
unschlagbaren Preis angeboten wurde (nämlich 0,00 Euro!). So,
desweiteren wurde gebeten, den Preis bitte zu erfragen. Fand ich schon
komisch, wieso 0,00 Euro angepriesen wurden und dann der Preis erfragt
werden sollte. Egal, ich hatte also eine eMail verschickt mit der Frage,
ob der Preis von 0,00 Euro noch aktuell wäre - keine Antwort. Also hab
ich die Bestellung aufgegeben, das Bestellformular listete auch das
Produkt mit Artikelnummer, Einzelpreis, Gesamtpreis, MwSt und
Versandkosten auf. Gesamtpreis entsprach demnach nur noch den
Versandkosten, da das Produkt mit 0,00 Euro aufgelistet wurde.
Heute habe ich eine eMail bekommen, daß die Bestellung nicht ausgeführt
werden könne mit der Begründung, daß man den Preis hätte erfragen
müssen.
So, ich bin der Meinung, wenn ein Online-Shop ein Produkt anbietet und
als Preis einen Preis X angibt, das Produkt dann auch zu dem Preis X zu
verkaufen hat. In den AGB habe ich keine Klausel diesbzgl. gefunden. Ich
hatte mal spaßeshalber einige andere Artikel rausgesucht - bei denen war
dann auch ein konkreter Preis angegeben... Kann ich den Anbieter nun auf
den "Kaufvertrag" festnageln? Ich hatte ihm schon als Antwort auf seine
eMail geschrieben, daß ich mich nach dem aktuellen Preis bereits
erkundigt hatte und ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestünde. Kann
ich das auch (darauf bestehen meine ich)? Wieso druckt er als Preis
nicht "Preis bitte erfragen" ab, anstelle der 0,00 Euro?
Ich habe schon ein paar mal gehört, daß Leute, die z. B. bei eBay ein
Produkt angeboten haben, dieses dann auch zu dem höchsten Gebot
verkaufen müssen - und wenn das auch nur 1 Euro für ein Atomkraftwerk
ist..... (blödes Beispiel, ich weiß) Und wenn sich ein Autoanbieter bei
dem Preis auf seiner Homepage vertut, hat er eben Pech gehabt....
Es wäre schön, wenn Ihr mir evtl. ein paar Gedanken zukommen lassen
könntet, was für Möglichkeiten ich jetzt habe. Aber bitte nur, wenn es
keinen großen Aufwand bedeuten würde!!! Vielleicht gehe ich ja
auch nur zu naiv an die Sache dran!
Ich sage aber trotzedem schon mal danke
Lieben Gruß
Daniel
Ich hätte da eine Frage bzgl. Online-Recht. Ich hoffe, daß Ihr mir da
weiterhelfen könnt.... Muß auch nicht im Detail sein.
Ich fang einfach mal an:
Also, ich hatte in einem Online-Shop ein Prudukt entdeckt, was zu einen
unschlagbaren Preis angeboten wurde (nämlich 0,00 Euro!). So,
desweiteren wurde gebeten, den Preis bitte zu erfragen. Fand ich schon
komisch, wieso 0,00 Euro angepriesen wurden und dann der Preis erfragt
werden sollte. Egal, ich hatte also eine eMail verschickt mit der Frage,
ob der Preis von 0,00 Euro noch aktuell wäre - keine Antwort. Also hab
ich die Bestellung aufgegeben, das Bestellformular listete auch das
Produkt mit Artikelnummer, Einzelpreis, Gesamtpreis, MwSt und
Versandkosten auf. Gesamtpreis entsprach demnach nur noch den
Versandkosten, da das Produkt mit 0,00 Euro aufgelistet wurde.
Heute habe ich eine eMail bekommen, daß die Bestellung nicht ausgeführt
werden könne mit der Begründung, daß man den Preis hätte erfragen
müssen.
So, ich bin der Meinung, wenn ein Online-Shop ein Produkt anbietet und
als Preis einen Preis X angibt, das Produkt dann auch zu dem Preis X zu
verkaufen hat. In den AGB habe ich keine Klausel diesbzgl. gefunden. Ich
hatte mal spaßeshalber einige andere Artikel rausgesucht - bei denen war
dann auch ein konkreter Preis angegeben... Kann ich den Anbieter nun auf
den "Kaufvertrag" festnageln? Ich hatte ihm schon als Antwort auf seine
eMail geschrieben, daß ich mich nach dem aktuellen Preis bereits
erkundigt hatte und ich auf Erfüllung des Kaufvertrages bestünde. Kann
ich das auch (darauf bestehen meine ich)? Wieso druckt er als Preis
nicht "Preis bitte erfragen" ab, anstelle der 0,00 Euro?
Ich habe schon ein paar mal gehört, daß Leute, die z. B. bei eBay ein
Produkt angeboten haben, dieses dann auch zu dem höchsten Gebot
verkaufen müssen - und wenn das auch nur 1 Euro für ein Atomkraftwerk
ist..... (blödes Beispiel, ich weiß) Und wenn sich ein Autoanbieter bei
dem Preis auf seiner Homepage vertut, hat er eben Pech gehabt....
Es wäre schön, wenn Ihr mir evtl. ein paar Gedanken zukommen lassen
könntet, was für Möglichkeiten ich jetzt habe. Aber bitte nur, wenn es
keinen großen Aufwand bedeuten würde!!! Vielleicht gehe ich ja
auch nur zu naiv an die Sache dran!
Ich sage aber trotzedem schon mal danke
Lieben Gruß
Daniel