Erwin Dragaschnig
2003-09-29 18:18:11 UTC
Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf einen
Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.
Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.
Ser´s Leute,
nach Inkrafttreten des Urheberrechts sind in verschiedenen Bundesländern
anscheinend auch Polizisten dazu animiert, den anscheinend kopierfreudigen
Schülern zuleibe zu rücken. So ist es beispielsweise gestern von einen
Bekannten beobachtet worden, dass Schülerinnen von der Polizei zum Öffnen
des Schulranzens aufgefordert wurden. Nachdem eine davon einen Diskman
einstecken hatte wurde sie aufgefordert die eingelegte CD
vorzuzeigen.Nachdem es sich um eine gebrannte CD handelte nahm sie der
Polizist mit den Worten "Sie wissen aber schon das das verboten ist" mit
aufnach Inkrafttreten des Urheberrechts sind in verschiedenen Bundesländern
anscheinend auch Polizisten dazu animiert, den anscheinend kopierfreudigen
Schülern zuleibe zu rücken. So ist es beispielsweise gestern von einen
Bekannten beobachtet worden, dass Schülerinnen von der Polizei zum Öffnen
des Schulranzens aufgefordert wurden. Nachdem eine davon einen Diskman
einstecken hatte wurde sie aufgefordert die eingelegte CD
vorzuzeigen.Nachdem es sich um eine gebrannte CD handelte nahm sie der
Polizist mit den Worten "Sie wissen aber schon das das verboten ist" mit
die Wache.
In einen anderen Fall berichtete mir der Vater eines Schülers das sein
SohnIn einen anderen Fall berichtete mir der Vater eines Schülers das sein
direkt vor der Schule von einen Polizisten ebenfalls aufgefordert wurde
seinen Aktenkoffer zu öffnen und als der Polizist den Diskplayer sah
grabschte er sofort danach und guckte sich ebenfalls die eingelegte CD an.
Frage: Sind derartige Maßnahmen juristisch in Ordnung oder muß sich jeder
Schüler jetzt seine Büchertasche von übereifrigen Beamten durchsuchen
lassen?
Gruß Robby Ventura
seinen Aktenkoffer zu öffnen und als der Polizist den Diskplayer sah
grabschte er sofort danach und guckte sich ebenfalls die eingelegte CD an.
Frage: Sind derartige Maßnahmen juristisch in Ordnung oder muß sich jeder
Schüler jetzt seine Büchertasche von übereifrigen Beamten durchsuchen
lassen?
Gruß Robby Ventura