Discussion:
Polizei durchsucht Schulranzen
(zu alt für eine Antwort)
Erwin Dragaschnig
2003-09-29 18:18:11 UTC
Permalink
Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf einen
Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.
Ser´s Leute,
nach Inkrafttreten des Urheberrechts sind in verschiedenen Bundesländern
anscheinend auch Polizisten dazu animiert, den anscheinend kopierfreudigen
Schülern zuleibe zu rücken. So ist es beispielsweise gestern von einen
Bekannten beobachtet worden, dass Schülerinnen von der Polizei zum Öffnen
des Schulranzens aufgefordert wurden. Nachdem eine davon einen Diskman
einstecken hatte wurde sie aufgefordert die eingelegte CD
vorzuzeigen.Nachdem es sich um eine gebrannte CD handelte nahm sie der
Polizist mit den Worten "Sie wissen aber schon das das verboten ist" mit
auf
die Wache.
In einen anderen Fall berichtete mir der Vater eines Schülers das sein
Sohn
direkt vor der Schule von einen Polizisten ebenfalls aufgefordert wurde
seinen Aktenkoffer zu öffnen und als der Polizist den Diskplayer sah
grabschte er sofort danach und guckte sich ebenfalls die eingelegte CD an.
Frage: Sind derartige Maßnahmen juristisch in Ordnung oder muß sich jeder
Schüler jetzt seine Büchertasche von übereifrigen Beamten durchsuchen
lassen?
Gruß Robby Ventura
Dave Bamonte
2003-10-03 17:58:24 UTC
Permalink
Hallo,
sind nicht auch Privatkopien jetzt verboten? Auch für den eigenen Gebrauch?

David
Post by Erwin Dragaschnig
Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf einen
Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.
Ser´s Leute,
nach Inkrafttreten des Urheberrechts sind in verschiedenen Bundesländern
anscheinend auch Polizisten dazu animiert, den anscheinend kopierfreudigen
Schülern zuleibe zu rücken. So ist es beispielsweise gestern von einen
Bekannten beobachtet worden, dass Schülerinnen von der Polizei zum Öffnen
des Schulranzens aufgefordert wurden. Nachdem eine davon einen Diskman
einstecken hatte wurde sie aufgefordert die eingelegte CD
vorzuzeigen.Nachdem es sich um eine gebrannte CD handelte nahm sie der
Polizist mit den Worten "Sie wissen aber schon das das verboten ist" mit
auf
die Wache.
In einen anderen Fall berichtete mir der Vater eines Schülers das sein
Sohn
direkt vor der Schule von einen Polizisten ebenfalls aufgefordert wurde
seinen Aktenkoffer zu öffnen und als der Polizist den Diskplayer sah
grabschte er sofort danach und guckte sich ebenfalls die eingelegte CD an.
Frage: Sind derartige Maßnahmen juristisch in Ordnung oder muß sich jeder
Schüler jetzt seine Büchertasche von übereifrigen Beamten durchsuchen
lassen?
Gruß Robby Ventura
Rüdiger Pohlen
2003-10-03 19:39:21 UTC
Permalink
Nein
Post by Dave Bamonte
Hallo,
sind nicht auch Privatkopien jetzt verboten? Auch für den eigenen Gebrauch?
Kai Rohrbacher
2003-10-04 00:00:00 UTC
Permalink
Hi!
Post by Dave Bamonte
sind nicht auch Privatkopien jetzt verboten? Auch für den eigenen Gebrauch?
nur wenn sie unter Umgehung eines Kopierschutzes zustande kamen.
D.h.: Wenn Du Deine CDs über den Analogeingang deiner HiFi-Anlage
einspielst schon mal nicht.

Kai
Andreas Ständer
2003-12-01 00:17:46 UTC
Permalink
Privatkopien sind und bleiben erlaubt. Es gelten nur 2 Ausnahmen. 1. Keine
Überlistung von vorhandem Kopierschutz. 2. keine Kopie von einer
offensichtlich rechtswidrigen Kopie. Da fallen dann auch die Internetsauger
darunter.

Gruß
Andreas
Post by Kai Rohrbacher
Hi!
Post by Dave Bamonte
sind nicht auch Privatkopien jetzt verboten? Auch für den eigenen Gebrauch?
nur wenn sie unter Umgehung eines Kopierschutzes zustande kamen.
D.h.: Wenn Du Deine CDs über den Analogeingang deiner HiFi-Anlage
einspielst schon mal nicht.
Kai
Uwe Köster
2003-10-04 07:55:24 UTC
Permalink
Hallo Erwin,
Post by Erwin Dragaschnig
Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf einen
Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.
was ist mit dem Argument "Gefahr in Verzug" ? Dann braucht die Polizei keine
Anordnung eines Staatsanwaltes.

Gruss Uwe
Post by Erwin Dragaschnig
SerŽs Leute,
nach Inkrafttreten des Urheberrechts sind in verschiedenen
Bundesländern
Post by Erwin Dragaschnig
anscheinend auch Polizisten dazu animiert, den anscheinend
kopierfreudigen
Post by Erwin Dragaschnig
Schülern zuleibe zu rücken. So ist es beispielsweise gestern von einen
Bekannten beobachtet worden, dass Schülerinnen von der Polizei zum Öffnen
des Schulranzens aufgefordert wurden. Nachdem eine davon einen Diskman
einstecken hatte wurde sie aufgefordert die eingelegte CD
vorzuzeigen.Nachdem es sich um eine gebrannte CD handelte nahm sie der
Polizist mit den Worten "Sie wissen aber schon das das verboten ist" mit
auf
die Wache.
In einen anderen Fall berichtete mir der Vater eines Schülers das sein
Sohn
direkt vor der Schule von einen Polizisten ebenfalls aufgefordert wurde
seinen Aktenkoffer zu öffnen und als der Polizist den Diskplayer sah
grabschte er sofort danach und guckte sich ebenfalls die eingelegte CD an.
Frage: Sind derartige Maßnahmen juristisch in Ordnung oder muß sich jeder
Schüler jetzt seine Büchertasche von übereifrigen Beamten durchsuchen
lassen?
Gruß Robby Ventura
Rüdiger Pohlen
2003-10-04 16:45:12 UTC
Permalink
Post by Uwe Köster
was ist mit dem Argument "Gefahr in Verzug" ? Dann braucht die Polizei keine
Anordnung eines Staatsanwaltes.
Bei einem Schüler ?
Außerdem denke ich nicht, das es "gefahr in Verzug" ist, sondern höchstens
"Verdunkelungsgefahr"
Oder welche Gefahr soll von einem Schüler mit einer gebrannten CD im Ranzen
ausgehen ?
Erwin Dragaschnig
2003-10-09 19:01:08 UTC
Permalink
Ich sehe das ebenfalls so, dass weder "Gefahr im Verzuge" zieht (es wird ja
kein unmittelbar bevorstehendes Verbrechen bekannt und gestoppt. Außerdem
muß unmittelbar danach ein Staatsanwalt eingeschaltet werden!
Und "Verdunkelungsgefahr"?? Die besteht mit Sicherheit auch nicht!
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Uwe Köster
was ist mit dem Argument "Gefahr in Verzug" ? Dann braucht die Polizei
keine
Post by Uwe Köster
Anordnung eines Staatsanwaltes.
Bei einem Schüler ?
Außerdem denke ich nicht, das es "gefahr in Verzug" ist, sondern höchstens
"Verdunkelungsgefahr"
Oder welche Gefahr soll von einem Schüler mit einer gebrannten CD im Ranzen
ausgehen ?
Rüdiger Pohlen
2003-10-11 07:40:40 UTC
Permalink
Post by Erwin Dragaschnig
Und "Verdunkelungsgefahr"?? Die besteht mit Sicherheit auch nicht!
Doch, die sicherlich. Die Beweise könnten ja Vernichtet werden und weitere
Beweise, zu Hause, ebenfalls.
So denke ich jedenfalls
Robert
2004-04-27 19:58:09 UTC
Permalink
Post by Erwin Dragaschnig
Brennen für den eigenen Gebrauch ist nicht verboten. Ein polizist darf einen
Schulranzen nicht auf eigene Veranlassung hin durchsuchen, davor muss die
Anordnung eines Staatsanwaltes stehen.
Das ist definitiv falsch! Der Polizeibeamte als Hilfsbeamter der
Staatsanwaltschaft kann aufgrund GiV auch ohne Anordnung des Staatsanwaltes
eine Sache bzw. Wohnung durchsuchen. Ferner ist eine Durchsuchung nach dem
Polizeigesetz auch jederzeit möglich, sofern die Gefahrenlage es erfordert
(z. B. gefährliche Gegenstände).

Gruß
Robert

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